Umstellung der GOÄ auf den Euro

Bereits in Heft 2/2001 des baden-württembergischen Ärzteblattes wurde darüber berichtet, dass eine gesonderte Umstellung der DM-Beträge auf Euro-Beträge in dem Gebührenverzeichnis der GOÄ nicht vorgesehen ist, sondern automatisch auf der Grundlage des offiziellen Umtauschkurses von 1,95583 DM für einen Euro erfolgt.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat nun ergänzend darauf hingewiesen, dass im Achten Euro-Einführungsgesetz eine Klarstellung hinsichtlich des Punktwertes in der GOÄ erfolgt. Der Punktwert wird auf fünf Nachkommastellen genau auf Cent umgerechnet, das heißt, der Punktwert von 11,4 Pfennig in der GOÄ entspricht 5,82873 Cent. Der Punktwert in Cent ist in allen GOÄ-Rechnungen ab dem 1. Januar 2002 anzuwenden. Die Gebühr für die einzelne Leistung ergibt sich wie bisher durch Multiplikation des Punktwertes mit der Punktzahl der jeweiligen Leistungen und gegebenenfalls einem Steigerungssatz. Bruchteile von Cent sind nach den Vorgaben der GOÄ (§ 5 Abs. 1) zu runden. Dadurch wird erreicht, dass sich bei der Umrechnung der rund 3000 einzelnen DM-Beträge im Gebührenverzeichnis im Vergleich zur Berechnung der Gebühren nach den Allgemeinen Vorschriften, d. h. durch Multiplikation des Punktwertes mit Punktzahl und ggf. Steigerungsfaktor, keine nennenswerten Differenzen mehr ergeben. Die übrigen in den Allgemeinen Vorschriften bzw. im Paragraphenteil der GOÄ festgelegten DM-Beträge, wie zum Beispiel Wegegeld und Reiseentschädigungen, werden - wie die im Gebührenverzeichnis aufgeführten DM-Beträge - umgerechnet (Division durch 1,95583 und centgenaue Rundung). Die Glättung der Euro-Beträge in den Allgemeinen Vorschriften und die Anpassung des Gebührenverzeichnisses bleibt nach Angabe des Bundesgesundheitsministeriums einer Novelle der GOÄ vorbehalten.

ach Auskunft der Bundesärztekammer erscheint jedoch eine Broschüre des Deutschen Ärzte-Verlages GmbH, Köln, zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte in überarbeiteter Fassung und unter Einschluss des Abkommens Ärzte/Unfallversicherungsträger mit DM-und Euro-Beträgen Anfang Juli.

Quelle: Ärzteblatt Baden-Württemberg 6/2001

letzte Änderung am 06.08.2001

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

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