Patientenrechte

Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Es stellt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient auf eine neue Grundlage. Seitdem sind die Rechte und Pflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch für jedermann nachlesbar.

Nachstehende Hyperlinks informieren über das Patientenrechtegesetz:

Patientenrechte-Broschüre
Informationsbroschüre der Bundesministerien für Justiz und Gesundheit.

Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Karl-Josef Laumann, ist für alle Bürgerinnen und Bürger ansprechbar.

Hinweise für Patienten
Informationen der der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Gesetzestext im Internetauftritt des BMJ.

Informationen der Bundesärztekammer
Seit ihrer Gründung versteht sich die Bundesärztekammer - als Vertreterin der deutschen Ärzteschaft - auch als Anwalt der Patienteninteressen.Dabei geht es auf Bundesebene in erster Linie um die Festlegung der generellen Rechte und Pflichten im Umgang zwischen Arzt und Patient. Die grundsätzlichen Regelungen hierzu sind in der (Muster-)Berufsordnung enthalten.

Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Die auf der Grundlage des Kammergesetzes beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber den Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar.

letzte Änderung am 12.03.2014