Meldung nach § 21 Transfusionsgesetz

Das Paul-Ehrlich-Institut informiert

Der Verbrauch von Blutprodukten muss jährlich dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständiger Bundesoberbehörde gemeldet werden. Die Regelungen dafür finden sich im § 21 des Transfusionsgesetzes (TFG). In Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern möchte das PEI Sie als Anwender von Blutprodukten auf die darin verankerte Meldepflicht hinweisen. Zwischen dem 1. Januar und dem 1. März eines Jahres müssen alle Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, dem PEI Angaben zum Umfang des Verbrauchs im vergangenen Kalenderjahr melden. 

Das PEI ruft daher alle Transfusionsbeauftragten und Transfusionsverantwortlichen auf, bei der vollständigen Erfassung des Verbrauchs von Blutprodukten mitzuwirken. Die Meldung erfolgt online auf Formularen im Internet. Auf der Internetseite www.pei.de/tfg-21 finden Sie neben dem Zugang zur Online-Meldung weitere Informationen. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, melden Sie bitte Ihre Einrichtung auf der Internetseite www.tfg.pei.de an. 

Bereits seit dem Jahr 1998 werden Daten zu Herstellung und Verbrauch von Blutprodukten erhoben. Die Frage, inwieweit Deutschland in der Lage ist, sich mit Blutprodukten selbst zu versorgen, kann allerdings noch immer nicht zuverlässig beantwortet werden. So ist für das Jahr 2007 wegen fehlender Verbrauchsmeldungen keine Aussage über den Verbleib von mehr als 445.000 Erythrozytenkonzentraten möglich. Dies entspricht etwa 10% der hergestellten Menge. Eine solide Datenbasis über den Versorgungsgrad ist als Entscheidungshilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Blutprodukten unerlässlich. Im Sinne des TFG sind solche Maßnahmen auch immer im Hinblick auf eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung zu treffen. 

Die Meldung nach § 21 TFG ist auch Bestandteil eines funktionierenden Qualitätssicherungssystems in der Transfusionsmedizin - sowohl im stationären, als auch im ambulanten Bereich. Das PEI bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihre Meldungen für den Nachweis gegenüber Ihrer Landesärztekammer zu dokumentieren. 

Alle melderbezogenen Daten müssen gemäß TFG streng vertraulich behandelt werden. Die erhobenen Zahlen werden nur anonymisiert veröffentlicht. Alle Berichte können Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de/tfg-21 abrufen. Hier finden Sie z.B. auch Angaben zur durchschnittlichen Verfallsrate von Blutprodukten beim Anwender und können diese Angaben mit den Zahlen aus Ihrem Haus vergleichen. 

Haben Sie Fragen zur Online-Meldung nach § 21 TFG oder Probleme bei der Dateneingabe? Rufen Sie an unter der Telefonnummer 06103 77-1862 oder schicken Sie eine E-Mail an tfg-21@pei.de.

letzte Änderung am 11.12.2008

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