Europäische Arbeitszeitrichtlinie nicht verschlechtern (27.11.2004)
Die geltende Europäische Arbeitszeitrichtlinie wertet Bereitschaftsdienst
als Arbeitszeit. Daran besteht seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs
in Sachen Simap und Jäger kein Zweifel mehr. Die Europäische Kommission will,
dass die Richtlinie geändert wird und künftig nur die aktive
Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit gilt.
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an
die europäischen Institutionen, die Europäische Arbeitszeitrichtlinie nicht
aufzuweichen. Es wäre ein Fehler, wenn dem Vorschlag der Europäischen
Kommission gefolgt würde, beim Bereitschaftsdienst nur die aktive Zeit als
Arbeitszeit zu rechnen. Es kann nicht hingenommen werden, den Arbeitsschutz aus
rein finanziellen Erwägungen zu opfern. Arbeitsschutz im Krankenhaus ist nicht
nur Schutz für die Beschäftigten, sondern auch Schutz für die dort
behandelten Patientinnen und Patienten. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen
beweisen, dass es gerechtfertigt ist, den Bereitschaftsdienst insgesamt als
Arbeit anzusehen und nicht nur die tatsächlichen Arbeitseinsätze zu erfassen.
Europa darf in Sachen Arbeitsschutz nicht den Rückwärtsgang einlegen.
letzte Änderung am 27.11.2004