Ärzte im Praktikum als Assistenzärzte beschäftigen (02.07.2004)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an die Krankenhausträger und andere Arbeitgeber von Ärzten im Praktikum, schon jetzt gegenüber diesen Beschäftigten, die zum 1. Oktober 2004 die Approbation beantragen können, klarzustellen, dass sie nach ihrer Approbation als Assistenzärzte weiter beschäftigt werden. Der Gesetzgeber schafft die Arzt im Praktikum-Phase zum 30. September 2004 ab.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erwartet von Krankenhausträgern und anderen Arbeitgebern sowie von den Krankenkassen, dass die Entscheidung des Gesetzgebers zur Abschaffung des Arztes im Praktikum respektiert und vor Ort umgesetzt wird. Es geht u. a. darum, den Arztberuf wieder attraktiv zu machen. Dieses Ziel wird nicht erreicht, wenn jetzt tätige Ärzte im Praktikum verunsichert werden, ob sie nach der Approbation am 1. Oktober 2004 tatsächlich als Assistenzärzte tätig sein können. 

Nachdem die Finanzierung der Zusatzkosten vom Gesetzgeber eindeutig geregelt wurde, darf die Umwandlung von AiP-Stellen in Assistenzarztstellen nicht, wie teilweise beabsichtigt, zu einer Reduktion der Arztzahl in den Abteilungen führen. Dies würde in vielen Abteilungen zu einer Unterbesetzung mit Gefährdung der Patientenversorgung führen.

letzte Änderung am 02.07.2004

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