Elektronische Patientenkarte (e-card) / Datensicherung (27.11.2004)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert die Landesregierung auf, auf den Gesetzgeber einzuwirken, dass patientenbezogene Daten aus Gründen der Datensicherheit nicht auf zentralen
"Mega-Servern" gespeichert werden.
Begründung:
Die bisherige Erfahrung mit vergleichbaren Datenspeichern hat gezeigt, dass diese keineswegs sicher sind. Daher wäre mit einer solchen Lösung der
"gläserne Patient" zur Realität geworden. Unbefugter Zugang zu diesen Daten kann mittelfristig nicht mit Sicherheit verhindert werden. Die Ärzteschaft trägt in diesem Zusammenhang auch Verantwortung für ihre Patienten und deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
letzte Änderung am 27.11.2004