Elektronische Patientenkarte (e-card) / Finanzierung (27.11.2004)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg stimmt der Einführung der e-card nur zu, wenn
1. die Finanzierung durch die Krankenkassen erfolgt und nicht durch die Ärzte,
2. die Ausführungsbestimmungen so formuliert sind, dass der behandelnde Arzt für unvollständige oder falsche Angaben nicht haftet.
letzte Änderung am 27.11.2004