Krankenhauserlöse müssen Fort- und Weiterbildungskosten abbilden (25.11.2006)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg bittet die Landesregierung, gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag mit dem Ziel initiativ zu werden, Weiterbildungs- und Fortbildungskosten in die Finanzierung der Krankenhauskosten mit einzubeziehen. Es muss erreicht werden, dass künftig auch der Aufwand für ärztliche Weiter- und Fortbildung berücksichtigt wird. Diese Leistungen werden durch die bisherige Finanzierung der Krankenhäuser nicht abgegolten.
Begründung:
Weiterbildung ist aber für einen permanenten Zugang von qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten zum Gesundheitswesen notwendig und für die medizinische Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau unerlässlich. Die Finanzierung könnte im DRG System über Zuschläge für geleistete Weiterbildung erreicht werden. Die Ärztekammern sollen bei der Bewertung des Weiterbildungsaufwandes einbezogen werden, da sie die notwendigen Informationen auf Grund ihres Auftrages innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung vorhalten (zugelassene Abteilungen, Weiterbildungsbefugte, Weiterbildungsabschlüsse).
Die ärztliche Fortbildung ist über die Verpflichtung aus der ärztlichen Berufsordnung hinaus für Fachärzte vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Dennoch fehlt bisher eine verbindliche Refinanzierung der den Kliniken durch Fortbildungsfreistellungen und Fortbildungsmaßnahmen entstehenden Aufwendungen. Dies muss dringend nachgeholt werden, weil sonst unsinnigerweise und entgegen dem Willen des Gesetzgebers die Kliniken im Vorteil sind, die sich um die Fortbildung ihrer ärztlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht bemühen.
letzte Änderung am 27.11.2006