Ablehnung der Gewerbesteuer für Ärzte (05.07.2003)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt die Erhebung der Gewerbesteuer/Kommunalsteuer oder andere Ersatzsteuern für Ärzte ab.

Begründung:

Unabhängig von einer zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung beinhaltet die Definition der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit als Gewerbe tiefgreifende Änderungen der ärztlichen Berufsausübung und des ärztlichen Selbstverständnisses.

letzte Änderung am 05.07.2003

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

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