Ausgrenzung von bestimmten Erkrankungen aus dem GKV-Katalog (25.11.2006)
Die von der Bundesgierung beschlossene Ausgrenzung bestimmter Erkrankungen aus dem Leistungskatalog wird von der 9. Vertreterversammlung der Landesärztekammer abgelehnt. Zum ersten Mal würde dabei das Selbstverschuldungsprinzip eingeführt, das bestimmt, ob für eine Erkrankung die GKV die Kosten übernimmt oder nicht.
Begründung:
- Wenn das Selbstverschuldungsprinzip einmal eingeführt ist, dann ist zu erwarten-, dass in absehbarer Zeit andere Erkrankungen folgen werden. Wer denkt dabei nicht an Unfälle bei Risikosportarten, Folgeerkrankungen durch Alkoholmissbrauch, Rauchen und und...
- Die Ärzte müssten in Zukunft darüber entscheiden, ob eine Erkrankung selbst verschuldet ist oder nicht.
letzte Änderung am 27.11.2006