Absenkung des Gebührenrahmens der GOÄ (26.11.2005)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt den Vorschlag der Koalition zur Gesundheitspolitik, den Gebührenrahmen der GOÄ erneut abzusenken und eine ärztliche Behandlungspflicht damit zu verbinden, entschieden ab.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert in Praxis und Krankenhaus eine angemessene Vergütung auf betriebswirtschaftlicher Grundlage, die wir im Interesse aller unserer Patienten brauchen. 

Für eine adäquate Leistungsbewertung ist ärztlicher Sachverstand aus praktischer Kenntnis ambulanter und stationärer Versorgung zwingend notwendig, deshalb ist eine Ersatzvornahme durch eine Behörde abzulehnen.

Der Versuch, die Finanzierungsprobleme der staatlichen Beihilfe über die Senkung der Gebührenordnung in den Griff zu bekommen, ist als systemfremder Eingriff abzulehnen. Dieses Vorhaben verstößt gegen elementare verfassungs- und zivilrechtliche Grundsätze. 

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert die Körperschaften der Selbstverwaltung auf, hiergegen rechtliche Schritte zu unternehmen und konsequent einzuleiten. 

Praxen und Krankenhäuser sind schon heute in ihrer Existenz bedroht. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert deshalb die Baden-Württembergische Ärzteschaft auf, in gemeinsam

letzte Änderung am 26.11.2005

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm