Einführung einer generellen Meningokokken C Impfung für Kinder und Jugendliche (02.07.2004)


Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird beauftragt, auf die Entscheidungs- und Beratungsgremien einzuwirken, eine Einführung einer generellen Meningokokken C Impfung für Kinder und Jugendliche zeitnah zu prüfen.

Begründung:

Der Anteil der invasiven Verläufe von Meningokokken-Erkrankungen mit letalem Ausgang bzw. mit bleibenden Behinderungen ist bei geschätzten zehn Prozent sehr hoch. Die Gesamtzahl der gemeldeten Meningokokkenerkrankungen betrug 735 Fälle im Jahr 2002 und 769 Fälle im Jahr 2003 (1). Der Anteil der Typ-C-Erkrankungen liegt je nach Bundesland zwischen 20 Prozent und über 30 Prozent. (2)

Die Beobachtungen in Ländern mit genereller Typ-C-Impfung (England, Irland) ergeben keinen Hinweis auf eine Zunahme von Typ-B-Erkrankungen nach dem Rückgang von Typ-C-Erkrankungen aufgrund der Impfungen. (3)

Die Impfung gegen Meningokokken Typ C sehen die STIKO-Empfehlungen zur Zeit nur als Indikationsimpfung vor (Immundefizienz, bei "Ausbrüchen" und "regional gehäuftem Auftreten" vor. (4)

Eine Impfung außerhalb der STIKO-Empfehlungen z.T. als "IGEL"-Leistung führt zu einer nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlung angesichts schwerer Folgen der möglichen Erkrankung. 

Die unvorschriftsmäßige Kostenerstattung der Meningokokken-C-Impfung durch manche Krankenkassen führt zu keiner Lösung des Problems aber zu einer Verschärfung der Problematik.

(1) RKI, Epidemiologisches Bulletin Nr. 2 , S. 21 (2004)
(2) RKI, Epidemiologisches Bulletin Nr. 50, 514 – 418 (2003)
(3) Palmer, P., Borro, R. u. Miller, E., Impact of meningococcal C conjugate vaccine in the UK – Review Article, J.Med.Microbiol, 51 (2002), 717 - 722
(4) Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, Epidemiologisches Bulletin Nr. 32, S. 252f, 255 (2003)

letzte Änderung am 02.07.2004

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