Entschädigung von Medizinstudentinnen und -studenten im Praktischen Jahr (27.11.2004)
Entschädigung von Medizinstudentinnen und -studenten im Praktischen Jahr
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die
Krankenhausgesellschaften der Bundesländer und die Träger von Ausbildungskrankenhäusern dringend auf, Absolventinnen und Absolventen des Praktischen Jahres eine Entschädigung im Wert von 500 Euro pro Monat zu bezahlen.
Begründung:
Absolventinnen und Absolventen des Praktischen Jahres sind zwar noch Studenten, helfen aber über einen Zeitraum von zwölf Monaten mit, die Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sicherzustellen. Ihnen ist
- wie anderen Praktikantinnen und Praktikanten auch - eine Entschädigung zu leisten.
letzte Änderung am 27.11.2004