Finanzierung der Gesundheitsreform darf nicht durch ein Sonderopfer der Krankenhäuser erfolgen (22.07.2006)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg missbilligt die Vorstellungen des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2006 aufs Schärfste, nach denen den Krankenhäusern zur Finanzierung der Gesundheitsreform 1Prozent ihrer Budgets genommen werden soll. Dies entspricht ca. 500 Mio. Euro im Jahr.

Angesichts der knappen Finanzlage der meisten Krankenhäuser ist dies ein absurder Vorstoß, durch den lediglich weitere dringend nötige Reformen auf der Einnahmenseite blockiert werden. Die Krankenhäuser sind schon durch die Umstellung auf das DRG-System erheblich belastet. Diese Umstellung kann nur mit der versprochenen Planungssicherheit bis 2009 erfolgen. Weitere Kürzungen des Budgets gefährden diesen Prozess.

Darüber hinaus führen Budgetkürzungen dazu, dass berechtigte Forderungen der in den Krankenhäusern Beschäftigten weiterhin nicht erfüllt werden können. Wird dem nicht abgeholfen, werden noch mehr ärztliche Leistungsträger Deutschland verlassen. Die bislang noch vorhandene Spitzenversorgung ist dann nicht länger aufrechtzuerhalten.

letzte Änderung am 22.07.2006

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