Tarifrecht des öffentlichen Dienstes an den Universitätsklinika (29.11.2003)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sieht derzeit keinen Anlass, dass das Gesetz über die Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm so geändert wird, dass künftig das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und die Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder nicht mehr verpflichtend für die Universitätsklinika sind. Zwar wären die meisten Ärzte, die derzeit an den Universitätsklinika arbeiten, von einer Rechtsänderung nicht unmittelbar betroffen, weil sie als wissenschaftliches Personal Angestellte des Landes sind, doch würde ein Ausstieg der Universitätsklinika aus dem öffentlichen Dienst die Erosion des Flächentarifs beschleunigen und so schnell auch für Hochschulärzte Folgen haben. Die Landesärztekammer hält es deshalb für richtig, zunächst das Ergebnis der begonnenen Reformen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes abzuwarten.

letzte Änderung am 29.11.2003

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm