Auftrag an die Juristen der Körperschaften (25.11.2006)
De Juristen der regionalen und überregionalen (Landesärztekammer, Bezirksärztekammern), der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollen die bestehenden und vorgesehenen Änderungen des SGB V auf mögliche Verfassungswidrigkeiten untersuchen. (Arbeitsgemeinschaft?)
Ebenso muss das geänderte Berufsrecht auf Verfassungskonformität überprüft werden.
Bei dem politisch geplanten Systemwechsel weg von der freien Berufsausübung hin zur Staatsmedizin muss das Vertragsrecht § 95 ff auch auf Möglichkeiten zum Systemausstieg geprüft werden.
Je ein juristischer Geschäftsführer von der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekammer sollten darüber der Vertreterversammlung zeitnah berichten.
letzte Änderung am 27.11.2006