Keine Zwangsabgabe für Krankenhäuser (25.11.2006)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich klar dagegen aus, im Rahmen der Gesundheitsreform den Krankenhäusern eine Zwangsabgabe bis zu etwa einem Prozent ihres Budgets aufzuerlegen, um die Krankenkassen zu entlasten. 

Durch jahrelange Budgetierung der Krankenhauskosten sind viele Kliniken in eine Krisensituation geraten. Die negativen Auswirkungen der Kostendämpfungspolitik spüren viele Ärztinnen und Ärzte am eigenen Leibe. Das Zusammenstreichen der Stellenpläne führt zu einer unerträglichen Leistungsverdichtung und bewirkt Qualitätseinbußen bei der ärztlichen Arbeit. Es kann nicht hingenommen werden, dass im Rahmen der Gesundheitsreform die Lasten für die Krankenhäuser noch größer werden. 

Die Standards der stationären Gesundheitsversorgung müssen erhalten bleiben. Mit einer Billigmedizin ist niemandem gedient. Schon jetzt leisten die Krankenhäuser einen beträchtlichen Sanierungsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Belastungen sind nicht zumutbar. Die Krankenhausärzte lehnen es ab, die Folgen einer missglückten Gesundheitsreform zu schultern und auf Kosten der eigenen Gesundheit Engpässe bei der Personalausstattung von Krankenhäusern mit unbezahlter Mehrarbeit zu überbrücken. 

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer appelliert an die Landesregierung, beim Bundesgesetzgeber darauf hinzuwirken, bei der Gesundheitsreform auf die einprozentige Zwangsabgabe der Krankenhäuser zu verzichten.

letzte Änderung am 27.11.2006

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