Aufnahme der Akupunktur in die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer (21.07.2007)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Vorstand auf, bis zur nächsten Vertreterversammlung im November 2007 eine Beschlussvorlage zur Einführung der Zusatzweiterbildung Akupunktur in die Weiterbildungsordnung vorzulegen.

Begründung: 

Ab 1. Januar 2007 ist die Akupunktur für bestimmte Indikationen als Kassenleistung abrechenbar. Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sind zu Fort- und Weiterbildungen verpflichtet. 

Weiterhin möchten Ärztinnen und Ärzte des Landes Baden-Württemberg die Qualifikation zur Abrechnung der Kassenleistung erlangen.

Dies ist wiederum nur bei Ärztinnen und Ärzten mit einer Weiterbildungsermächtigung möglich. Die Weiterbildungsermächtigung wiederum ist abhängig von der Zusatzbezeichnung in dieser Tätigkeit. 

Derzeit haben Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg nicht die Möglichkeit, die Weiterbildungsermächtigung in Akupunktur zu erlangen, da die Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg die Zusatzbezeichnung Akupunktur nicht vorsieht. Dies stellt einen unbilligen Nachteil gegenüber Weiterbildungsermächtigten anderer Landesärztekammern dar. 

Viele Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg haben schon große Erfahrung in der Akupunktur.

letzte Änderung am 23.07.2007

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