Europäische Arbeitszeitrichtlinie (29.11.2008)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an das Europäische Parlament, die Vorstellungen der Europäischen Kommission und des Rates der Europäischen Union abzulehnen, wonach das geltende europäische Arbeitszeitrecht geändert werden soll mit der Folge, die Bereitschaftsdienste in so genannte inaktive und aktive Phasen aufzuteilen.

Zur geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG hat der Europäische Gerichtshof mehrfach festgestellt, dass die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes Arbeitszeit ist. Dabei muss es bleiben.

Begründung:

Eine Verschlechterung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist mit dem Gedanken des Arbeitsschutzes nicht vereinbar. Sie löst auch nicht das Problem der unzureichenden ärztlichen Personalausstattung. Die Aufteilung des Bereitschaftsdienstes in aktive und inaktive Phasen verlängert die ärztliche Anwesenheit im Krankenhaus und macht den Arztberuf dadurch noch unattraktiver. Schon jetzt verabschieden sich viele Ärzte aus dem Krankenhaus oder suchen von vornherein andere Felder für die Berufsausübung. Die von der EU-Kommission und dem Ministerrat beabsichtigte Rechtsänderung würde die Tür zu neuen Marathondiensten öffnen. Sie wären auch mit dem Patientenwohl nicht vereinbar.

letzte Änderung am 01.12.2008

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