Elektronische Gesundheitskarte: Die Erprobung in Heilbronn wird trotz Bedenken fortgesetzt (21.07.2007)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg stellt fest, dass gegen die flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nach wie vor höchste Bedenken bestehen.
Größte Vorbehalte wurden von der Ärzteschaft aber auch von anderen gesellschaftlichen Gruppen formuliert. Immer noch ist offen, ob der große finanzielle Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht. Die Sorge, dass das beabsichtigte System eine zu geringe Datensicherheit aufweist und letztlich missbrauchsanfällig ist, besteht weiter. Eine elektronische Gesundheitskarte darf nicht als Kontroll- und Überwachungsinstrument eingesetzt werden. Die bisher bekannt gewordenen Konzeption der Gesundheitskarte ist gegen Datenmissbrauch nicht gefeit. Letzterer hätte fatale Folgen für jeden Bürger und würde massiv in die Berufsausübung der Ärzte eingreifen. Das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Arzt und Patient, das eine Grundlage für den Arztberuf ist, würde Schaden nehmen.
Trotz dieser Bedenken und Vorbehalte erscheint es der Vertreterversammlung der Landesärztekammer gerechtfertigt, die begonnenen Erprobungen der elektronischen Gesundheitskarte (z.B. im Raum Heilbronn) weiterzuführen und erst nach Abschluss eine Bewertung des Projektes vorzunehmen. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird die während der Erprobungsphase gewonnenen Erkenntnisse in den eigenen Reihen diskutieren und sich auch mit anderen Beteiligten austauschen. Nach der Erprobung wird die Landesärztekammer der Landesregierung zeitnah ihr Urteil über das Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ zukommen lassen.
letzte Änderung am 23.07.2007