Abrechnungen von IGeL-Leistungen (18.07.2009)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beauftragt den Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg, möglichst umgehend zum Thema "Nichtabrechnung und Falschabrechnung von IGeL-Leistungen" im Ärzteblatt Baden-Württemberg, auf der Homepage der Landesärztekammer sowie in einem Rundschreiben an die Ärzte in Baden-Württemberg Stellung zu nehmen, um weiteren öffentlichen Schaden (durch u.a. Presseberichte) der Ärzteschaft zu vermeiden. 

Hinweis: Die Veröffentlichung im Ärzteblatt Baden-Württemberg, Ausgabe 11/2009.

Begründung: 
Es wird von Kolleginnen und Kollegen zunehmend aufgebracht berichtet, dass diese Schaden nehmen wegen Falsch- bzw. Nicht-Abrechnung von eindeutigen IGeL-Leistungen durch benachbarte Kolleg(inn)en.

Diese Kolleg(inn)en stehen dann, wie von der Berufsordnung verlangt (gem. § 12, 1), nach GOÄ abrechnend (und den Schwellenwert des Faktor 1.0 nicht unterschreitend) gegenüber den nichts als die GKV-Chip-Karte verlangenden Kollegen (IGeL für den Patienten ohne Kostenaufwand) wie die sog. "Abzocker" da und überlegen sich in der Folge unterschiedliche Reaktionen:

1. Ich rechne dann genauso illegal über Chipkarte ab
2. ich zeige den/die Kollegen/in bei der Ärztekammer an wegen Verstoß gegen die Berufsordnung
3. ich zeige den/die Kollegen/in bei der KV wegen Abrechnungsbetrugs an (Abrechnung über Chipkarte)
4. ich zeige den/die Kollegen/in bei der Krankenkasse an

Bei der "Falsch- bzw. Nicht"-Abrechnung von eindeutigen IGeL-Leistungen wurden beispielhaft folgende Leistungen benannt:

Hochzeitsfähigkeitsuntersuchung für türkische Frauen oder Männer,
Akupunkturleistungen gegen Migräne und Allergien, zur Gewichtsabnahme oder Raucherentwöhnung, beim Schulter-Arm-Syndrom; HIV-Vorsorgetest/ Partnerschaftstest, Berufstauglichkeitsuntersuchung, Immunstimulationstherapien bei Infektanfälligkeit, Reiseberatung (z.B. für Studenten vor Thailand- oder Indienreisen), Bonusbescheinigungen für Krankenkassen, kostenlose Gefälligkeitsattests u.a. 

Die Kolleg(inn)en sehen diese illegalen Aktivitäten i.R. eines sog. "Praxis-Marketing zur Gewinnung neuer Patienten bzw. der des Nachbarkollegen". Dass hier auch die zunehmend desaströse Honorarentwicklung der Ärzte ein Übriges an falschen Energien freisetzt, ist nicht von der Hand zu weisen!

letzte Änderung am 06.11.2009

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