Krankenhausfinanzierung neu ordnen (21.06.2008)
Kein Unterlaufen des Ärztetarifvertrages
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg missbilligt mit allem Nachdruck Initiativen von (kommunalen) Krankenhausträgern Ärztinnen und Ärzte in Service- oder Tochtergesellschaften zu Bedingungen unterhalb des Tarifvertrages-Ärzte anzustellen und sie anschließend als Leiharbeitnehmer/innen in den Kliniken zu beschäftigen.
letzte Änderung am 23.06.2008