Meldepflicht der Ärztinnen und Ärzte bei so genannten selbstverschuldeten Krankheiten (24.11.2007)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich nachhaltig gegen die im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes beabsichtigte Änderung des SGB V aus, wonach Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht bei sogenannten selbstverschuldeten Krankheiten auferlegt werden soll.
Diese Regelung muss als Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht bewertet werden.
letzte Änderung am 26.11.2007