Meldepflicht der Ärztinnen und Ärzte bei so genannten selbstverschuldeten Krankheiten (24.11.2007)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich nachhaltig gegen die im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes beabsichtigte Änderung des SGB V aus, wonach Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht bei sogenannten selbstverschuldeten Krankheiten auferlegt werden soll.

Diese Regelung muss als Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht bewertet werden.

letzte Änderung am 26.11.2007

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm