Finanzierung der stationären Gesundheitsversorgung (18.07.2009)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, verbindliche Zusagen zu den Investitionskosten der Kliniken im Land zu machen, die eine weiterhin qualitativ hochwertige Versorgung der Bürger auch in der Fläche garantieren.

Begründung:
Auf Bundesebene, ist konsentiert, die duale Krankenhausfinanzierung fortzuführen. Ein Hauptgrund ist die Daseinsvorsorge als hoheitliche Aufgabe.

Dennoch kommt das Land den bewusst eingegangenen Verpflichtungen nur unzureichend nach und lässt die kommunalen und privaten Klinikträger mit dem größten Teil der Investitionskosten der Kliniken, die über die Behandlungsentgelte nicht gedeckt sind, allein.

Die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm sind begrenzt für 2009 und bei weitem unzureichend für dringend nötige Sanierungen und strukturelle Maßnahmen. Ab 2010 droht eine noch dramatischeres Defizit für die Krankenhäuser.

Eine ehrliche und solide Finanzierung der Investitionskosten ist im dualen System die Voraussetzung für einen geordneten Klinikbetrieb und für eine leistungsgerechte Bezahlung der Mitarbeiter der Kliniken im ärztlichen Bereich und in der Pflege.

letzte Änderung am 20.07.2009

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