Keine Studiengebühren nach dem PJ (21.07.2007)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an die Landesregierung, das Hochschulgebührengesetz dahingehend zu ändern, dass die Gebührenpflicht des Medizinstudiums mit Beginn des Praktischen Jahres endet und danach nicht erneut auflebt.
Studiengebühren müssen derzeit während des Praktischen Jahres (PJ) nicht mehr bezahlt werden, fallen danach aber wieder an. Da die neue Approbationsordnung eine mündliche und schriftliche Prüfung am Ende des Medizinstudiums vorsieht, verlagern sich Prüfungstermine regelmäßig in das ursprünglich nicht geplante 13. Studiensemester. Die erneute finanzielle Belastung, die durch das Wiederaufleben der Gebührenpflicht für die Medizinstudierenden entsteht, sollte vermieden werden, weil sie in der Prüfungsphase, besonders spürbar ist. Außerdem ist zu bedenken, dass die Terminierung der Prüfung von den Studierenden nicht beeinflusst werden kann und der Berufseintritt ohnehin durch die neuen Prüfungsmodalitäten verzögert wird.
letzte Änderung am 23.07.2007