Entbürokratisierung und Erleichterung der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger (21.06.2008)
Entbürokratisierung und Erleichterung der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg fordert erneut eine Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), bei der die medizinische Behandlung Opiatabhängiger nicht mit strafrechtlichen Mitteln reguliert wird. Da die Apothekerverbände eine Erleichterung der Wochenend- und Feiertagsvergabe und der Bündelungsverordnung verhindert haben, fordert die Vertreterversammlung den Vorstand der Landesärztekammer auf, auf die Apothekerkammer einzuwirken, dann selbst die unmittelbare Vergabe zu übernehmen.
Begründung:
Die Qualitätssicherungs- und Beratungskommissionen der Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung haben bereits dazu Vorschläge unterbreitet, die jedoch von den Ländern in der Arbeitsgruppe auf Bundesebene verworfen wurden. Außerdem blockiert die Landesapothekerkammer die bereits eingeführte Bündelungsregelung für die Verordnung von Substitutionsmitteln. Die strenge Reglementierung der BtMVV entspricht nicht den Erfordernissen eines alle Bevölkerungs- und Landesteile erreichenden Behandlungsangebotes und kriminalisiert aus der Not geborene Verordnungsweisen von substituierenden Ärzten. Gleichzeitig wird erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Landesärztekammern eigene Instrumente entwickeln, durch welche die Qualität der Substitution nachhaltig verbessert wird.
Wie auch die Behandlung anderer Erkrankungen sollte die Qualitätssicherung durch
innerärztliche und selbstverwaltete Gremien erfolgen.
letzte Änderung am 23.06.2008