Umgang mit beschnittenen Frauen (18.07.2009)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer spricht sich dafür aus, dass die Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit genitalbeschnittenen Frauen in Richtlinien umgewandelt werden sollen.
Begründung:
Bei Anleitungen besteht kein berufsrechtlicher Überhang.
Es kann aber nicht sein, dass Ärzte in Deutschland Genitalbeschneidungen oder nach der Geburt des Kindes eine Reinfibulation durchführen können, ohne dass sich hieraus berufsrechtliche Konsequenzen ergeben.
letzte Änderung am 20.07.2009