Vertragsärzte sind keine Amtsträger oder Beauftragten der Kassen (26.11.2011)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg widerspricht vehement der Rechtsauffassung, dass Vertragsärzte als Amtsträger oder "Beauftragte der Krankenkassen" agieren. Durch ihre Teilnahme am GKV-System und die so durch sie gewährleistete Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung treten die Vertragsärzte freiwillig in gesellschaftliche Verantwortung.
Ein hieraus abgeleitetes weitergehendes Rechtsverhältnis gegenüber den Kassen als deren "Beauftragte" mit unübersehbaren rechtlichen Folgen muss im Interesse der erforderlichen unabhängigen professionellen Berufsausübung abgelehnt werden.
letzte Änderung am 28.11.2011