Neustrukturierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (26.11.2011)

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die Neustrukturierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung - (Muster-)WBO - vorrangig zu behandeln und Änderungen aufzunehmen, dass neben anderen Qualifikationen auch einzelne, konkret zu benennende Anteile der Weiterbildung im Sinne von Modulen erworben werden können. Dies betrifft besonders die Zusatzweiterbildungen, die berufsbegleitend oder fachgebunden absolviert werden können. 


Begründung: Die (Muster-)WBO soll sich künftig mehr an den Weiterbildungsinhalten und nicht wie bisher an der Weiterbildungszeit orientieren. 

Nach einer "Basisweiterbildung" soll es möglich sein, über "Module" die Weiterbildung inhaltlich zu komplettieren, in dem definierte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an Weiterbildungsstätten vermittelt werden. 

  1. Dies hat verschiedene Vorteile:

    1. Neue Methoden können kurzfristig und ohne Novellierung der gesamten Weiterbildungsordnung eingeführt werden.
    2. Diese Module können auch nebenberuflich vermittelt werden. Damit sind sie auch für den "Schon"-Facharzt in der Klinik und in der Niederlassung erwerbbar.
    3. Die Weiterbildungszeit kann möglicherweise verkürzt werden.

    Um die Neustruktur der (M)WBO möglichst bald einführen zu können - und zwar bundesweit und einheitlich - ist es notwendig, alle möglichen Module zeitnah zu entwickeln und damit von den Landesärztekammern und auch den Fachgesellschaften und Berufsverbänden Druck auf die Gremien der Bundesärztekammer auszuüben, damit diese sich kurzfristig und intensiv mit der Neustrukturierung befassen.

letzte Änderung am 28.11.2011

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