Gläserner Krebspatient (20.07.2012)
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer lehnt die im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans (Krebsplan-Umsetzungsgesetz) vorgesehene Schaffung des "Gläsernen Krebspatienten" mit unzureichend bestimmter Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung auf Bundesebene ab.
Begründung:
Im Gesetzentwurf wird den klinischen Krebsregistern in § 65c Abs. 1 Nr. 8 die Aufgabe übertragen, notwendige Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz bereit zu stellen. In der Begründung wird ausgeführt, dass "durch die Transparenz (...) wertvolle krankheits- und populationsbezogene Informationen geliefert (werden), die für unterschiedliche Zwecke, beispielsweise für die Versorgungsforschung, aber auch für landespolitische Planungen verwendet werden können."
letzte Änderung am 23.07.2012