Einheitliche Notfalldienstordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (23.11.2013)

Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird beauftragt, einen Entwurf für eine einheitliche Notfalldienstordnung für ganz Baden-Württemberg vorzulegen, damit in Baden-Württemberg sämtliche Privatärzte zu identischen Bedingungen in den organisierten Notfalldienst eingebunden werden können.

Begründung:

Durch die Berufsordnung (§ 26 BO) sind alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst verpflichtet, außer sie sind entsprechend der Berufsordnung befreit. Derzeit existieren vier unterschiedliche Notfalldienstordnungen in den vier Bezirksärztekammern mit unterschiedlichen Bedingungen zur Teilnahme am Notfalldienst.


letzte Änderung am 23.11.2013

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

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