Fortbildungsordnung (23.11.2013)

Der Vorstand wird gebeten, die in der Anlage zu § 4 der Fortbildungsordnung abgebildeten Zeitrelationen für die Fortbildungseinheit im Vergleich zu anderen freien Berufen einer Überprüfung zu unterziehen und der nächsten Vertreterversammlung zu berichten und ggf. einen Änderungsvorschlag vorzulegen.

Begründung:

Die Bewertung von 45 Minuten ärztlicher Fortbildungszeit mit 1 Punkt ist nicht angemessen im Verhältnis zu der geforderten Gesamtpunktzahl von 50 Punkten/Jahr.
Beispiel: Ein Vergleich mit dem Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zeigt das Missverhältnis. Um die Kriterien eines Fortbildungszertifikates zu erfüllen, müssen niedergelassene Ärzte 37,5 Stunden/Jahr aufwenden, Rechtsanwälte 12 Stunden/Jahr.

letzte Änderung am 23.11.2013

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

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