Notfallrettung von Schlaganfallpatienten

Landesausschuss für den Rettungsdienst empfiehlt Zuweisung in Schlaganfalleinheiten

Der Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) empfiehlt, Verdachtsfälle auf Schlaganfall und für die Schlaganfalltherapie geeignete Patienten den ausgewiesenen Schlaganfalleinheiten in Baden-Württemberg zur weiteren Behandlung zuzuweisen.

Eine Liste mit den Adressen dieser Einheiten ist als PDF-Datei verfügbar.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg weist in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beschluss des LARD nicht die medizinische Verantwortlichkeit der Notärztin bzw. Notarztes für diese Patienten und damit eine den Notärztinnen bzw. Notärzten obliegende Therapieentscheidungen "ersetzen" kann. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass die Praxis gezeigt hat, dass sich die ausgewiesenen Einheiten leider allzu häufig wegen Überbelegung "abmelden".

Aus Sicht der Landesärztekammer bedeutet dies für die notfallmedizinische Praxis: Die medizinische Notwendigkeit sowie die Verfügbarkeit und dem Notfall zeitlich angemessene Erreichbarkeit eines Bettes in einer geeigneten Einrichtung entscheiden über die Möglichkeit des Transportes dieser Patienten in die ausgewiesenen Schlaganfalleinheiten in Baden-Württemberg - nicht jedoch der Beschluss des LARD oder eine Dienstanweisung der Träger des Rettungsdienstes.

letzte Änderung am 09.12.2005

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