Gesetzliche Mindestpersonalbemessung für stationäre Einrichtungen (19.07.2013)
Die Landesärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, die Mindestpersonalbemes-sung für Krankenhäuser vorzugeben und deren Refinanzierung zu gewährleisten.
Begründung:
Die notwendige Personalausstattung der Krankenhäuser wird durch das Vergütungssystem DRG zunehmend unzureichend abgebildet (s. Antrag Nr. 7 zu TOP 9). Gerade Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in Baden-Württemberg kommen dadurch in Existenznot.
letzte Änderung am 23.07.2013