Gesetzliche Mindestpersonalbemessung für stationäre Einrichtungen (19.07.2013)

Die Landesärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, die Mindestpersonalbemes-sung für Krankenhäuser vorzugeben und deren Refinanzierung zu gewährleisten.

Begründung:

Die notwendige Personalausstattung der Krankenhäuser wird durch das Vergütungssystem DRG zunehmend unzureichend abgebildet (s. Antrag Nr. 7 zu TOP 9). Gerade Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in Baden-Württemberg kommen dadurch in Existenznot.

letzte Änderung am 23.07.2013

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

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