Anpassung der Anhaltszahlen in der Schwerpunktweiterbildung "Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin" (25.07.2014)

Der Vorstand wird beauftragt, die in der Weiterbildungsordnung vorgesehenen Weiterbildungsinhalte für den Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin daraufhin zu überprüfen, ob die Anhaltszahlen für die geforderten invasiven prä- und perinatalen Eingriffe wie zum Beispiel Amniozentesen, Chorionzottenbiopsien, Nabelschnurpunktionen, Punktionen aus fetalen Körperhöhlen und Amniondrainagen noch zeitgemäß sind.

Begründung:

Ärzte, die in den vergangenen Jahren die Weiterbildung im Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin durchliefen, erreichten die geforderten zwei-hundert invasiven prä- und perinatalen Eingriffe fast ausschließlich durch die Durchführung von Amniozentesen und in geringerem Maße durch Chorionbiopsien unter Aufsicht.

Die Durchführung der Eingriffe soll in den geburtshilflichen Zentren, wo diese regelmäßig und in genügender Zahl durchgeführt werden, im Rahmen von Kursen vermittelt (gezeigt) werden.

Durch die Einführung der Triple und Quadrupel Tests und insbesondere durch das zunehmend wachsende Angebot an pränatalen Tests der kindlichen Genetik aus mütterlichen Blut (z.B. Praena Test, Panorama Test, Harmony Test) werden die invasiven diagnostischen prä- und perinatalen Eingriffe in den perinatalen Zentren fast nur noch als Bestätigungs-Untersuchungen angefordert.

Da die Gynäkologen und Geburtshelfer die genetischen Untersuchungen veran-lassen und nach dem Gendiagnostikgesetz hierfür qualifiziert sein müssen, ist es unumgänglich, dass diese Kenntnisse schon während der Weiterbildung erworben werden müssen.

letzte Änderung am 28.07.2014

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