Management der Medikation bei Entlassung verbessern (21.11.2014)


Die Landesärztekammer Baden-Württemberg bittet den Gesetzgeber, im GKV Versorgungsstärkungsgesetz den § 39 SGB V so anzupassen, dass die medikamentöse Weiterversorgung bei Entlassung vor Wochenenden und Feiertagen so geregelt wird, dass die Medikation bis zur nächsten Öffnungszeit des Haus- oder Facharztes aus Beständen des Krankenhauses sichergestellt wird, ohne dass den Krankenhäusern daraus finanzielle Nachteile entstehen.

Grundsätzlich ist dies nach den Landesverträgen nach § 115 SGB V schon derzeit möglich, wird aber wegen der fehlenden Gegenfinanzierung in der Praxis nicht mehr angewandt.

Die Möglichkeit, dass Krankenhäuser künftig ein Rezept in kleinster Packungsgröße für den Patienten ausstellen dürfen, ist zwar formal eine Verbesserung, hat aber folgende Nachteile:

  • Mehraufwand beim Patienten oder seinen Angehörigen durch Aufsuchen einer öffentlichen Apotheke,
  • Apotheke hat seltene Medikamente nicht vorrätig,
  • Medikament müsste evtl. gar nicht verschrieben werden, weil der Patient es zu Hause hat, was dem Hausarzt am ehesten bekannt ist,
  • unnötiges Verwirrungspotential, weil der Patient u.U. innerhalb von 4 Tagen wegen derselben Indikation 3 verschiedene Medikamente einnehmen muss.


Es wäre viel zielführender, wenn die Krankenhausmedikation bis zum Haus- und Facharztbesuch weitergeführt werden kann und nur einmal umgestellt werden muss.


letzte Änderung am 24.11.2014

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