Auslandsveranstaltungen

Ergänzend zum § 6 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen ist die Anerkennung einer im Ausland stattfindenden Veranstaltung möglich, wenn der Veranstalter und der wissenschaftlich verantwortliche Leiter aus Baden-Württemberg kommen und die Teilnehmer deutsche Ärztinnen und Ärzte sind. Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Gebühren sind in der Anlage zu § 1 Abs. 9 der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ausgewiesen. Der in Druckschrift, vorzugsweise Maschinenschrift, ausgefüllte Antrag sowie Programm und Einladung sind einzureichen.

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letzte Änderung am 20.12.2013

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm