Informationen zum MIND3
Der Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) hat Ende 2011 die Einrichtung der Servicestelle Qualitätssicherung Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Baden-Württemberg beschlossen.
Im Sinne der Zusammenführung der Qualitätssicherung im Rettungsdienst soll die Auswertung der notärztlichen Dokumentation auf der Basis von MIND3 nunmehr zum 1. Januar 2014 durch die SQR-BW übernommen werden. Einen entsprechenden Beschluss des Beirates der SQR-BW hat der LARD Ende 2012 bestätigt.
Die letztmaligen Auswertungen 2013 gemäß der Vereinbarung von 2003 durch die Landesärztekammer werden gemäß der Beschlusslage im Lenkungsausschuss weiterhin auf der Grundlage des ursprünglich eingeführten MIND durchgeführt, wobei MIND2 in MIND konvertiert wird. MIND3 wird von der Landesärztekammer nicht ausgewertet.
Die SQR-BW bietet jedoch an, dass „Standorte, die bereits im Jahre 2013 nach MIND 3 dokumentieren (möchten), (...) diese Datensätze an die SQR-BW übermitteln (können).“ Weitere Informationen finden Sie unter www.sqr-bw.de.
letzte Änderung am 11.03.2013