Prüfungskommissionen
Die Prüfungskommissionen setzen sich in der Regel aus jeweils zwei Fachärzten des Gebietes (Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin, Strahlentherapie) sowie einem Medizinphysiker zusammen und einem organisatorischen Mitglied der ÄStBW. Der Prüfungsumfang ergibt sich u.a. aus der RöV/StrlSchV und der Richtlinie für "Ärztliche und Zahnärztliche Stellen" sowie der Vereinbarung.