Bildgebende Verfahren am Verdauungstrakt?

Neben der körperlichen Untersuchung des Bauchraums durch Abtasten mit den Händen, die dem Arzt bereits wichtige Informationen über Magen und Darm sowie über die umgebenden Organe (Leber, Milz, Nieren etc.) liefert, gibt es zahlreiche weitere Untersuchungsverfahren. Im folgenden soll auf die wichtigsten bildgebenden Techniken eingegangen werden:

Röntgenaufnahmen liefern Bilder des Verdauungstrakts; im einfachsten Fall zeigt die Übersichtsaufnahme die inneren Organe des Bauchraums. Luft- und wasserhaltige Strukturen bilden sich hell ab, das Gewebe dunkel. So lassen sich Konturen der Organe darstellen. Speziellere Aufnahmen erhält man, wenn der Patient vor der Röntgenaufnahme sog. Kontrastmittel schluckt oder als Einlauf erhält.

Mit der Computertomographie kann man schrittweise die einzelnen Schichten des Gewebes darstellen und so in unterschiedlichen Tiefen Veränderungen entdecken und kontrollieren.

Die Ultraschall-Untersuchung (Sonografie) dient dazu, die Strukturen im Bauchraum ohne Röntgenstrahlen-Belastung aus verschiedenen Blickwinkeln darzustellen. Der zurückgeworfene Schall bildet ein Muster ab, in dem Veränderungen wie Vergrößerung oder Verhärtung, die bei der körperlichen Untersuchung gespürt wurden, näher betrachtet werden können.

Will der Arzt den Verdauungstrakt direkt in Augenschein nehmen, bedient er sich der Endoskopie. Speiseröhre und Magen lassen sich mittels Magenspiegelung (Gastroskopie) betrachten. Dabei wird ein flexibler Schlauch mit Mikroskop und Lichtquelle durch Mund oder Nase in den Magen geschoben. So kann der Arzt direkt in den Magen blicken und bei Bedarf auch Gewebeproben entnehmen. Ähnlich lässt sich auch der End- und Dickdarm bei der Koloskopie von innen betrachten, nachdem der Darm zuvor mit Abführmitteln entleert wurde.

Neuerdings gibt es auch an einzelnen Kliniken Miniatur-Kameras, die in einer kleinen Kapsel eingebaut sind und so geschluckt werden. Diese Untersuchung ist derzeit jedoch nur für ganz besondere Einzelfälle möglich.

letzte Änderung am 24.10.2002