Impfen in der Schwangerschaft?

Impfen in der Schwangerschaft ist nicht in jedem Fall unbedenklich und unter Umständen mit einem gesundheitlichen Risiko für das Ungeborene verbunden. Bei bestehendem Kinderwunsch sollten sich Frauen daher rechtzeitig vor einer Schwangerschaft darum bemühen, ihren Impfschutz auffrischen zu lassen. Wird eine Impfung dennoch notwendig, sollte die werdende Mutter gemeinsam mit dem Arzt den Nutzen einer Impfung und die Risiken abwägen.

Generell gilt: Inaktivierte Impfstoffe, oft auch als Totimpfstoffe bezeichnet, dürfen in der Schwangerschaft verabreicht werden, wenn ein dringender Grund besteht. Dagegen sind Impfstoffe mit abgeschwächten, aber noch vermehrungsfähigen Erregern, die sogenannten Lebendimpfstoffe, fast ausnahmslos verboten.

Die meisten Impfstoffe, die heute angewendet werden, sind Totimpfstoffe. Zu dieser Gruppe gehören u.a. die Impfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Influenza (Virusgrippe), Pneumokokken, Meningokokken, Hepatitis A und B sowie gegen Tollwut. Besteht aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos ein Anlass für eine dieser Impfungen, können diese in der Regel problemlos vom Arzt verabreicht werden, möglichst jedoch nicht im ersten Schwangerschaftsdrittel. Ausnahmen sind alle Impfungen, die zum Schutz der Mutter dringend erforderlich sind, wie eine Tetanus-Impfung nach einer Verletzung. Diese Impfungen müssen ggf. auch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten verabreicht werden.

Andere Impfungen sind in der Schwangerschaft jedoch verboten, nämlich die Lebendimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken. Die Gelbfieberimpfung kann im Notfall während der Schwangerschaft gegeben werden. Dies betrifft aber nur Frauen, die eine nicht aufschiebbare Reise in ein Gelbfiebergebiet in Südamerika oder Zentralafrika planen.

Generell gilt: Den Impfstatus bereits vor einer Schwangerschaft überprüfen und ggf. aktualisieren. Während einer Schwangerschaft nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich impfen.

letzte Änderung am 25.09.2010