Registrierung von Arzneimittelengpässen auf Bundesebene und eine Verpflichtung der pharmazeutischen Industrie zu hinreichender Bevorratung (24.11.2012)

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landes- und die Bundesregierung auf, umgehend eine öffentlich zugängliche Registrierung von Arzneimittelengpässen zu installieren.

Die gesetzliche Verpflichtung der pharmazeutischen Industrie zu hinreichender Bevorratung muss mit wirksamen Sanktionen belegt werden.


Begründung:

Die Apotheken sind vielfach nicht mehr in der Lage zeitgerecht zu liefern, weil die pharmazeutische Industrie aus überwiegend wirtschaftlichen Gründen die Produktion und die Lagerhaltung von Medikamenten eingeschränkt hat.

Die Nichtverfügbarkeit von Medikamenten auf Grund von Produktionsengpässen ist mittlerweile ein regelmäßiges Problem in der Behandlung.

Ursache hierfür ist eine Internationalisierung der Herstellung. Sobald Störungen auftreten oder aus ökonomischen Überlegungen Produktionskapazitäten eingeschränkt werden, entstehen Lieferengpässe. In der Folge muss auf teure oder weniger geeignete Medikamente ausgewichen werden. Kosten und Risiken werden Patienten, Ärztinnen und Ärzten und den Beitragszahlern übergeben.
    
Ein Veröffentlichungspflicht sollte die Industrie schon aus Imagegründen zu anderem Verhalten veranlassen. In den USA wird das Verfahren über die FDA praktiziert.

Stand: 26.11.2012

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letzte Änderung am 26.11.2012