Bonuszahlungen an Chefärzte - Anreiz für falsches Handeln (24.11.2012)

Die Landesärztekammer Baden Württemberg fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf, nichtmedizinische Anreize wie umsatz- und fallzahlenorientierte Bonuszahlungen aus ihren Beratungs- und Formulierungshilfen zu Chefarztverträgen zu entfernen.

Die Krankenhausträger werden aufgefordert, auf nicht-medizinische Anreizmechanismen in den Arbeitsverträgen für Chefärzte künftig zu verzichten. Bonuszahlungen sollten sich - wenn sie überhaupt eingeführt werden - ausschließlich an medizinisch-qualitativen Kriterien, z. B. der Einführung von Qualitätskennzahlen bzw. Patientensicherheitssystemen, der Mitarbeiterzufriedenheit sowie der Gewährleistung einer strukturierten Weiterbildung orientieren. Zugleich müssen sich die Träger bzw. ihre Geschäftsführungen in gleicher Weise verpflichten.

Begründung:

Mit den Grundpositionen und -regelungen der Beratungs- und Formulierungshilfen in dem Chefarzt-Vertragsmuster der Deutschen Krankenhausgesellschaft (seit der 6. geänderten Auflage 2002) wird der Weg für eine zunehmenden Gefährdung der berufsrechtlich geboten und medizinisch notwendigen ärztlichen Unabhängigkeit in medizinischen Entscheidungen bereitet.

Die DKG betrachtet das Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen nur noch als untergeordnete Alternative zur im Vordergrund stehenden Beteiligung an den
Liquidationserlösen der Krankenhausträger (Beteiligungsvergütung). Auf der anderen Seite wurde die wirtschaftliche Verantwortung der Chefärzte für ihre Abteilung/Klinik erhöht, ihre Mitwirkung an den Entscheidungsprozessen hingegen immer mehr abgeschwächt.

Die Abkehr von medizinischen Prioritäten hin zu ökonomischen Vorgaben, das verstärkte Einfordern unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eine immer stärkere Gewichtung der Weisungsgebundenheit ergeben eine schleichend verändertes Berufsbild Leitender Krankenhausärzte.

Diese falschen Anreize in Chefarztverträgen führen zu einer Aushöhlung der Freiberuflichkeit, einer Demotivation der Ärztinnen und Ärzte und der Gefahr von Fehlsteuerungen in der Patientenversorgung.



Stand: 26.11.2012

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letzte Änderung am 26.11.2012