Verbesserung der Darstellung des Finanzplanes (23.11.2013)

Der Haushaltsausschuss der Landesärztekammer Baden-Württemberg soll - soweit dies der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit dient - bei zukünftigen Finanzberichten, Haushaltsplänen und Jahresrechnungen die Veränderungen des aktuellen Ansatzes gegenüber den Vor- bzw. Folgejahren nicht nur in der absoluten Höhe, sondern auch als prozentuale Veränderung angeben.

Begründung:

Die Beurteilung der Finanzplanungen erschließt sich nach Umfang und Bedeutung einfacher und schneller, wenn die Veränderung einer Position anhand einer Prozentangabe in Relation zu den Bezugsjahren gestellt wird. Hiermit wird die Beurteilung und Überprüfung entsprechender Finanzunterlagen auch für nicht buchhalterisch ausgebildete Personen erleichtert.

Die bereits teilweise geübte Praxis (vgl. Haushaltspläne der Landesärztekammer) sollten für die gesamten Finanzunterlagen Anwendung finden.

Stand: 23.11.2013

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letzte Änderung am 23.11.2013