Bewertungssystem Radiologie

Das bundeseinheitliche Bewertungssystem einschließlich Prüfmerkmalen und Mängellisten kann ab sofort eingesehen werden

Durch die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung ist jeder Betreiber von röntgendiagnostischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen verpflichtet, seine Anlagen bei der Ärztlichen Stelle nach der Röntgenverordnung anzumelden und regelmäßige Qualitätsprüfungen durchzuführen. 

Unter Mitarbeit der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben die Ärztlichen Stellen jetzt ein bundesweit einheitliches Bewertungssystem für die Sparten Röntgen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie/Radioonkologie veröffentlicht. Es wird künftig regelmäßig fortgeschrieben und den Prüferfahrungen der Ärztlichen Stellen, den Weiterentwicklungen des Strahlenschutzes und der Medizin entsprechend angepasst.

letzte Änderung am 04.03.2009

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

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