Ärztliche Weiterbildung

Ihre Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ist zuständig für die Anerkennung von Facharztbezeichnungen, Schwerpunkten und Zusatzweiterbildungen.

Die Bezirksärztekammer klärt anhand der eingereichten Antragsunterlagen, ob die in der Weiterbildungsordnung beschriebenen notwendigen Voraussetzungen vorliegen, und sie lädt die Prüflinge zum Fachgespräch vor einen mit Ärzten besetzten Prüfungsausschuss ein.

Die erfolgreich bestandene Prüfung ist Voraussetzung, um eine Facharztbzeichnung, Schwerpunktbezeichnung oder eine Zusatzbezeichnung führen zu dürfen.

Die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Weiterbildung sind unter der Telefonnummer 0711 / 76981-630 erreichbar.

Im Bereich Weiterbildung finden Sie Weiterbildungsordnung, Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung, Logbücher, eine Datenbank zum Recherchieren weiterbildungsbefugter Ärzte, Antragsformulare, Merkblätter und vieles andere mehr.

letzte Änderung am 21.11.2002

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

Für unser Team suchen wir weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der vier Bezirksärztekammern.

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm