Ärztliche Weiterbildung
Ihre Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ist zuständig für die Anerkennung von Facharztbezeichnungen, Schwerpunkten und Zusatzweiterbildungen.
Die Bezirksärztekammer klärt anhand der eingereichten Antragsunterlagen, ob die in der Weiterbildungsordnung beschriebenen notwendigen Voraussetzungen vorliegen, und sie lädt die Prüflinge zum Fachgespräch vor einen mit Ärzten besetzten Prüfungsausschuss ein.
Die erfolgreich bestandene Prüfung ist Voraussetzung, um eine Facharztbzeichnung, Schwerpunktbezeichnung oder eine Zusatzbezeichnung führen zu dürfen.
Die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Weiterbildung sind unter der Telefonnummer 0711 / 76981-630 erreichbar.
Im Bereich Weiterbildung finden Sie Weiterbildungsordnung, Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung, Logbücher, eine Datenbank zum Recherchieren weiterbildungsbefugter Ärzte, Antragsformulare, Merkblätter und vieles andere mehr.
letzte Änderung am 21.11.2002