Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zur Wahl der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zum Deutschen Ärztetag

Wahl der Mitglieder aus Südwürttemberg zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg


Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird in den Bezirksärztekammern vom Bezirkswahlausschuss vorbereitet und durchgeführt (§ 4 Abs.1 Wahlordnung vom 22. 11. 2013).

Die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beträgt 92 (§ 26 Abs. 1 WO). Der Landeswahlausschuss hat die Zahl der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zu entsendenden Mitglieder auf 17 Mitglieder festgelegt (Ärzteblatt BW 2014, S. 307).
Aktiv wahlberechtigt sind die Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, das heißt, die neu gewählten Mitglieder für die neue Wahlperiode 2015–2018 wählen in ihrer konstituierenden Sitzung am 7. Februar 2015 die 17 Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer.

Passiv wahlberechtigt sind alle Wahlberechtigten in Südwürttemberg, das heißt, die zu entsendenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer brauchen nicht Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zu sein (§ 27 WO).

Die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg findet aufgrund von Wahlvorschlägen statt, die jedes Kammermitglied in Südwürttemberg beim Bezirkswahlleiter, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, spätestens bis 18.00 Uhr des Freitags der vorhergehenden Woche, in der die konstituierende Vertreterversammlung stattfindet, also spätestens bis zum Freitag, dem 30. Januar 2015, 18.00 Uhr einreichen kann (§ 28 Abs. 1 WO).

Die Wahlvorschläge sind im Original, als Telefax, als Fotokopie oder als E-Mail einzureichen.
Der Bezirkswahlausschuss Südwürttemberg ruft alle Kammermitglieder in Südwürttemberg auf, Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg einzureichen.

Der Wahlvorschlag muss mindestens 5 Namen mehr enthalten als Mitglieder zu wählen sind; die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf 10 begrenzt (§ 28 Abs. 3 WO). Dies bedeutet, dass der Wahlvorschlag mindestens 22 Wahlbewerber enthalten muss und maximal 27 Wahlbewerber enthalten darf.

Die einzelnen Bewerber müssen durchlaufend nummeriert werden. Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten. Fehlt ein solches, so gilt der Name des an erster Stelle stehenden Bewerbers als Kennwort (§ 28 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 3, 4, 6 WO). Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen (§ 15 Abs. 4 WO).
Vordrucke für Wahlvorschläge können beim Bezirkswahlleiter angefordert, Telefon (0 71 21) 9 17 24 12, oder hier abgerufen werden.

Wahlvorschlagsformular für die Wahl zur VV der LÄK

Einverständniserklärung für die Wahl zur VV der LÄK

Wahl der Delegierten aus Südwürttemberg zum Deutschen Ärztetag


Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen


Die neu gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg wählen in ihrer konstituierenden Sitzung am 7. Februar 2015 die von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg zu entsendenden Vertreter zum Deutschen Ärztetag.

Der Landeswahlausschuss hat mit Schreiben vom 06. 11. 2014 festgestellt, dass die Bezirksärztekammer Südwürttemberg zum Deutschen Ärztetag 6 Delegierte entsendet.

Die Wahl der Delegierten findet aufgrund von Wahlvorschlägen statt, die jedes Kammermitglied in Südwürttemberg beim Bezirkswahlleiter, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, spätestens eine Woche vor der konstituierenden Vertreterversammlung, also spätestens bis zum Freitag, dem 30. Januar 2015, 24.00 Uhr einreichen kann (§ 36 Abs. 1 WO).
Die Wahlvorschläge sind schriftlich einzureichen!

Der Bezirkswahlausschuss Südwürttemberg ruft alle Kammermitglieder in Südwürttemberg auf, Wahlvorschläge für die Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag einzureichen.

Der Wahlvorschlag soll mindestens 5 Namen mehr enthalten, als Vertreter zum Deutschen Ärztetag zu wählen sind; die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf 10 begrenzt (§ 36 Abs. 3 WO). Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen (§ 36 Abs. 2 WO). Dies bedeutet, dass der Wahlvorschlag mindestens 11 Wahlbewerber enthalten soll und maximal 16 Wahlbewerber enthalten darf.
Vordrucke für Wahlvorschläge können beim Bezirkswahlleiter angefordert, Telefon (0 71 21) 9 17 24 12, oder hier abgerufen werden.

Wahlvorschlagsformular für die Wahl zum Dt. Ärztetag

Einverständniserklärung für die Wahl zum Dt. Ärztetag


Dr. iur. Foth
Bezirkswahlleiter

letzte Änderung am 01.12.2014

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

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