Gendiagnostikgesetz: Kammern bieten Hilfe
Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Auch wenn genetische Untersuchungen heute immer noch vor allem die Gebiete Humangenetik, Gynäkologie und Kinderheilkunde betreffen, finden entsprechende Untersuchungsverfahren zunehmend auch in allen anderen Gebieten Verbreitung. Der Bundesgesetzgeber hat auf diese Entwicklung mit dem GenDG reagiert und sowohl die Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie auch die genetische Beratung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In dem Gesetz sind für Ärztinnen und Ärzte, die genetische Untersuchungen durchführen, umfangreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten verankert und Einschränkungen für diese Untersuchungen definiert.
Kritisiert wurde allerdings immer wieder, dass im Gesetz keine klare Kompetenz-Zuweisung, speziell für den ärztlichen Bereich, stattfindet. Bis zuletzt haben daher Bundesärztekammer, Landesärztekammern und vor allem alle Bundesländer versucht, die Frist für die Umsetzung des Gesetzes zu verlängern – leider erfolglos. Daher müssen genetisch beratende Ärztinnen und Ärzte, die über keine der gesetzlich festgelegten Weiterbildungen verfügen, ab 1. Februar 2012 speziell qualifiziert sein.
Das GenDG ist Bundesrecht, und eine von der Gendiagnostik-Kommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahleichen Gesprächen auf Landesebene in Baden-Württemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg bieten ab Januar diese Wissenkontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenkontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
Termin: Samstag, 14. Februar 2015 von 09:00 - 15:00 Uhr
Fachgruppe: Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie und Gastroenterologie
Termin: Samstag, 28. Februar 2015 von 09:00 - 15:00 Uhr
Fachgruppe: Ärzte der Fachrichtungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin
Kontakt: Sandra Kotzur 0711-76981-570; E-Mail: kotzur@baek-nw.de
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
Termin: Samstag, 13. Dezember 2014, 9.00 Uhr - 16.30 Uhr
Fachgruppe: FA für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
FA für Innere Medizin und Kardiologie und
FA für Urologie
Kontakt: Annette Strößner, Tel: 07121/917-2416; E-Mail: fortbildung@baek-sw.de
Die Bezirksärztekammer Nordbaden bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
Termin: Samstag, 17. Januar 2015, 9.00 Uhr - 16.30 Uhr
Fachgruppe: FA für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
Kontakt: Ulrike Doll, Tel: 0721/5961-1360; E-Mail: Fortbildungsakademie@baek-nb.de
Die Bezirksärztekammer Südbaden bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
zurzeit keine Kurstermine
Kontakt:Eva Rutz, Tel: 0761/600-4738; E-Mail: eva.rutz@baek-sb.de
Weitere Veranstaltungsorte und -termine der Refresherkurse (Teilnahmegebühr 48,00 Euro) stehen noch nicht fest. Die Landesärztekammer und die Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg informieren an dieser Stelle über die geplanten Kurse.
Hintergrund:
- Gendiagnostikgesetz (Juris-Datenbank)
- Richtlinie genetische Beratung der Gendiagnostikkommission am Robert-Koch-Institut (RKI)
Weitere Informationen:
- FAQ zum Gendiagnostikgesetz (Ärztekammer Berlin)
- 7 Fragen - 7 Antworten (Ärztekammer Berlin)
- Qualitätsanforderungen zur fachgebundenen genetischen Beratung (Ärztekammer Westfalen-Lippe)
- Gendiagnostikgesetz: Notlösung für den Übergang (Deutsches Ärzteblatt)
letzte Änderung am 26.08.2014