Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung
- Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung
- Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Kommission
Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung
Für die Erteilung einer berufsrechtlichen Beratung für ein Forschungsvorhaben, das weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterliegt, jedoch biomedizinische Forschung am Menschen oder epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten darstellt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Antragsformular der Ethikkommission 8-fach
- Prüfplan 8-fach
- Probanden- bzw. Patienteninformation und Einverständniserklärung, 8-fach
- Ggf. weitere Texte/Unterlagen für Studienteilnehmer (z.B. Fragebogen, Patiententagebuch, Rekrutierungsanzeige), 8-fach
- Liste der teilnehmenden Ärzte in Baden-Württemberg (samt Name, Dienstanschrift, ggf. Facharztangabe), 8-fach
Bitte beachten Sie: Die berufsrechtliche Beratung gilt nur für Ärzte in unserem Zuständigkeitsbereich. - Lebenslauf (datiert, unterschrieben) des ärztlichen Leiters der Prüfung 8-fach (sofern er der Geschäftsstelle der Ethikkommission nicht bereits vorliegt)
- Kostenübernahmeerklärung (250 - 1 500 Euro) 1-fach
Anträge müssen zur Bearbeitung spätestens zwei Wochen vor einer Sitzung eingegangen sein. Die nächsten Sitzungstermine entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste.
Jede Kopie der Antragsunterlagen sollte jeweils per Plastik-Heftstreifen (nicht per Ordner oder Schnellhefter) vollständig abgeheftet und versandfertig sein, da alle Anträge für eine Sitzung jedem Mitglied der Ethikkommission in einer Postsendung zugestellt werden. Zur Reduzierung von Papierverbrauch und Versandkosten empfehlen wir beidseitigen Seitenausdruck.
Das Ergebnis der berufsrechtlichen Beratung wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche nach der Sitzung zugesandt.
Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Kommission
Für die Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Ethik-Kommission für ein Forschungsvorhaben, das weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterliegt, jedoch biomedizinische Forschung am Menschen oder epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten darstellt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Prüfplan, 4-fach
- Probanden- bzw. Patienteninformation und Einverständniserklärung, 4-fach
- Ggf. weitere Texte/Unterlagen für Studienteilnehmer (z.B. Fragebogen, Patiententagebuch, Rekrutierungsanzeige), 4-fach
- Liste der teilnehmenden Ärzte in Baden-Württemberg (samt Name, Dienstanschrift, ggf. Facharztangabe), 4-fach
- Bestätigung, dass die eingereichten Unterlagen mit den Dokumenten übereinstimmen, auf die sich die berufsrechtliche Beratung der ersten Ethik-Kommission bezieht
- Kostenübernahmeerklärung (250-1 500 Euro) 1-fach
Bitte reichen Sie die Unterlagen möglichst abgeheftet per Plastik-Heftstreifen (nicht per Ordner oder Schnellhefter) ein. Zur Reduzierung von Papierverbrauch und Versandkosten empfehlen wir beidseitigen Seitenausdruck.
Das Ergebnis der berufsrechtlichen Beratung wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche nach der Sitzung zugesandt.
letzte Änderung am 31.07.2013