Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung

 

Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung

Für die Erteilung einer berufsrechtlichen Beratung für ein Forschungsvorhaben, das weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterliegt, jedoch biomedizinische Forschung am Menschen oder epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten darstellt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Antragsformular der Ethikkommission 8-fach
  2. Prüfplan 8-fach
  3. Probanden- bzw. Patienteninformation und Einverständniserklärung, 8-fach 
  4. Ggf. weitere Texte/Unterlagen für Studienteilnehmer (z.B. Fragebogen, Patiententagebuch, Rekrutierungsanzeige), 8-fach
  5. Liste der teilnehmenden Ärzte in Baden-Württemberg (samt Name, Dienstanschrift, ggf. Facharztangabe), 8-fach 
    Bitte beachten Sie: Die berufsrechtliche Beratung gilt nur für Ärzte in unserem Zuständigkeitsbereich.
  6. Lebenslauf (datiert, unterschrieben) des ärztlichen Leiters der Prüfung 8-fach (sofern er der Geschäftsstelle der Ethikkommission nicht bereits vorliegt)
  7. Kostenübernahmeerklärung (250 - 1 500 Euro) 1-fach

Anträge müssen zur Bearbeitung spätestens zwei Wochen vor einer Sitzung eingegangen sein. Die nächsten Sitzungstermine entnehmen Sie bitte der beigefügten Liste.

Jede Kopie der Antragsunterlagen sollte jeweils per Plastik-Heftstreifen (nicht per Ordner oder Schnellhefter)  vollständig abgeheftet und versandfertig sein, da alle Anträge für eine Sitzung jedem Mitglied der Ethikkommission in einer Postsendung zugestellt werden. Zur Reduzierung von Papierverbrauch und Versandkosten empfehlen wir beidseitigen Seitenausdruck.

Das Ergebnis der berufsrechtlichen Beratung wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche nach der Sitzung zugesandt.


Freier Antrag auf berufsrechtliche Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Kommission

Für die Beratung bei vorliegender Stellungnahme einer anderen Ethik-Kommission für ein Forschungsvorhaben, das weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterliegt, jedoch biomedizinische Forschung am Menschen oder epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten darstellt, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    1. Prüfplan, 4-fach
    2. Probanden- bzw. Patienteninformation und Einverständniserklärung, 4-fach 
    3. Ggf. weitere Texte/Unterlagen für Studienteilnehmer (z.B. Fragebogen, Patiententagebuch, Rekrutierungsanzeige), 4-fach
    4. Liste der teilnehmenden Ärzte in Baden-Württemberg (samt Name, Dienstanschrift, ggf. Facharztangabe), 4-fach 
    5. Bestätigung, dass die eingereichten Unterlagen mit den Dokumenten übereinstimmen, auf die sich die berufsrechtliche Beratung der ersten Ethik-Kommission bezieht
    6. Kostenübernahmeerklärung (250-1 500 Euro) 1-fach

      Bitte reichen Sie die Unterlagen möglichst abgeheftet per Plastik-Heftstreifen (nicht per Ordner oder Schnellhefter) ein. Zur Reduzierung von Papierverbrauch und Versandkosten empfehlen wir beidseitigen Seitenausdruck.

      Das Ergebnis der berufsrechtlichen Beratung wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche nach der Sitzung zugesandt.

      letzte Änderung am 31.07.2013

      Qualität aus Überzeugung

      Als erste in Deutschland unterzieht sich die Ethik-Kommission einer jährlichen Qualitätsprüfung durch externe unabhängige Auditoren. Das Ergebnis aller Audits war durchgängig ausgezeichnet.

      teaser Ärztekammer im Blick 2014

      Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.