Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (kurz SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF bundesweit die Durchführung durch die Kammern und zuständigen Stellen.

Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu 6000,- Euro in maximal drei Jahren für anspruchsvolle Weiterbildungen - bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme - erhalten.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist als zuständige Stelle für die Vergabe der Stipendien an Medizinische Fachangestellte, deren Ausbildungsverhältnis in ihrem Kammerbereich eingetragen war, verantwortlich. In diesem Zusammenhang ist sie für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung aller Interessenten, Bewerber und Stipendiaten zuständig.

Die Landesärztekammer stellt sicher, dass möglichst alle potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten über die Möglichkeit des Stipendiums informiert werden. Dies sind alle Absolventen der Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten,

  • die einen Ausbildungsabschluss mit der Note 1,9 oder besser oder 87 Punkte nachweisen können oder
  • die bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene erfolgreich teilgenommen haben (Plätze 1-3).

Bewerben kann sich jeder Interessent, welcher die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt: Die Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahme noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Da regelmäßig mehr Bewerbungen vorliegen, als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, führt die Landesärztekammer ein internes Auswahlverfahren durch. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Kontaktdaten:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Begabtenförderung
Frau Magdalena Schnitzler
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711/76989-52
Fax: 0711/76989-50

letzte Änderung am 22.08.2014

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